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Das Übernahmeverfahren wird digitalisiert, bleibt aber deutschsprachig

26.07.2023

Unsere Partner Dr. Julian Schulze De la Cruz und Dr. Philip Schmoll berichten in der Börsen-Zeitung über die geplanten übernahmerechtlichen Änderungen im Zukunftsfinanzierungsgesetz.

Ihr Fazit: Große Sprünge sieht der Referentenentwurf nicht vor. Während bei der Digitalisierung des Übernahmeverfahrens eine Anpassung an das Prospektbilligungsverfahren erfolgt, lässt der Referentenentwurf die Chance zur weiteren Flexibilisierung der Sprachwahl (Deutsch oder Englisch) ungenutzt. Denn die übernahmerechtlichen Dokumente, insbesondere die Angebotsunterlage des Bieters und die begründeten Stellungnahmen der Organe der Zielgesellschaft, sind weiterhin in deutscher Sprache abzufassen. Hier wäre eine stärkere Angleichung an das Prospektrecht wünschenswert gewesen.

Lesen Sie den Gastbeitrag hier mit freundlicher Genehmigung des Verlags.