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Einrichtung eines „M&A-Gerichts“ in Düsseldorf

10.02.2022

Aufgrund einer Verordnung des Landes NRW wurden mit Wirkung zum 01. Januar 2022 eine Zivilkammer am Landgericht Düsseldorf für Streitigkeiten aus dem Bereich der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) mit Streitwert von über EUR 500.000 sowie ein Zivilsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf für Berufungen in diesen Fällen eingerichtet.

Hierbei soll bei technisch hervorragender Ausstattung die Möglichkeit bestehen, vor erfahrenen und auf die komplexe Rechtsmaterie spezialisierten Richtern sowohl in englischer Sprache zu verhandeln als auch englischsprachige Dokumente vorzulegen. Weiterhin sind Videobesprechungen sowie Simultanübersetzungen während der Verhandlung möglich. Allerdings bleibt die für Klage, Klageerwiderung und Urteil maßgebliche Gerichtssprache weiterhin deutsch.

Ein „M&A-Gericht“, wie es nun das Landgericht Düsseldorf durch die Einrichtung der 24. Zivilkammer werden wird, ist deutschlandweit bislang einmalig. 

Dr. Alexander Hirsch, Partner und Co-Leiter Mergers & Acquisitions dazu:

„Dies ist ein bislang deutschlandweit einzigartiger Schritt der staatlichen Gerichtsbarkeit. Insbesondere die besondere Sachkompetenz bei der Entscheidung hochkomplexer M&A-Transaktionen ist entscheidend. Ein Aspekt für die Einrichtung dieser Kammer des Landgerichtes Düsseldorf waren die positiven Erfahrungen in den Niederlanden mit dem Netherlands Commercial Court in Amsterdam.“  

Dr. Oliver Sieg, Partner und Leiter Haftung & Versicherung kommentiert:

„Eine leistungsfähige staatliche Gerichtsbarkeit ist ein wesentlicher Faktor für den Wirtschaftsplatz Deutschland. Dazu gehört auch die neue Spezialkammer für Post-M&A-Streitigkeiten, insbesondere wenn hinreichende Kapazitäten für eine zeitnahe Streiterledigung bestehen.“