Dr. Florian Rast
Rechtsanwalt, Associate
Dr. Florian Rast berät sowohl nationale und internationale Unternehmen als auch staatliche Stellen zu regulatorischen Fragestellungen insbesondere in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Energie. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Fragen des produktbezogenen Umweltrechts. Daneben begleitet er Projektentwicklungen und Immobilientransaktionen in Bezug auf öffentlich-rechtliche Fragestellungen, z.B. im Umwelt- und Baurecht.
Werdegang
2011
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
2015
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht (Prof. Dr. Martin Burgi)
2022
Promotion zum Dr. iur. an der Ludwig-Maximilians-Universität München
2020
Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München mit Wahlstation in Brüssel
2023
Eintritt als Rechtsanwalt bei Noerr
2023
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
Publikationen
- Rechtlicher Rahmen des Micro-Living – Wohnst Du schon oder noch? Neue Juristische Wochenschrift Spezial (NJW Spezial) 2024, S. 556-557
- Impulse aus Luxemburg für das Personenbeförderungsrecht als Instrument einer digitalen und nachhaltigen Mobilitätswende, Zugleich Besprechung von EuGH Urt. v. 8.6.2023 – C-50/21, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW), 2023, S. 755 ff. (zusammen mit Joachim Rung)
- Unternehmerische Organisationsfreiheit und Gemeinwohlbelange – Phänomenologie, Typologisierung und Grenzen des staatlichen Zugriffs auf die Organisationsstruktur privater Unternehmen, Tübingen 2022 (Dissertation, ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der LMU München 2022)
- Mehrere Beiträge in: Burgi/Möslein (Hrsg.), Zertifizierung nachhaltiger Kapitalgesellschaften, "Good Companies" zwischen Markt und Staat, Tübingen 2021.
- Kommentierung von § 3 SektVO, in: Burgi/Dreher (Hrsg.), Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 2, München 2019 (zusammen mit Martin Burgi)
- Perspektiven der Förderung sozialen und nachhaltigen Unternehmertums im Rahmen des EU-Beihilfenrechts – zugleich ein Beitrag zum Kriterium der Selektivität, Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS), 2018, S. 142 ff.