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Die Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamtes – Veranstaltungshinweis

26.03.2019

Mit Beschluss vom 06.02.2019 wurde Facebook durch das Bundeskartellamt untersagt, die Nutzung von Facebook davon abhängig zu machen, dass der Nutzer auch der Sammlung von Daten zustimmt, die auf anderen konzerneigenen Diensten (WhatsApp, Instagram, Oculus, Mascerade) erhoben werden. Gleiches gilt für die Nutzung von Daten, die auf Webseiten oder Apps dritter Anbieter erhoben werden, auf denen Facebook-Tools (bspw. „Like“-Button) verwendet werden.

Nach Auffassung des Bundeskartellamtes seien diese Facebook-Nutzungsbedingungen unter Berücksichtigung der Wertungen des Datenschutzrechts unangemessen. Angesichts der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem Markt für soziale Netzwerke stellten die Nutzungsbedingungen somit einen Missbrauch dieser Marktstellung dar.

Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für die Wechselwirkung von Datenschutzrecht und Kartellrecht. Sie ist über den Einzelfall hinaus für die gesamte Digitalwirtschaft relevant.

Frau Dr. Julia Topel, Vorsitzende der 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, die das Verfahren gegen Facebook geführt hat, wird im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Brussels Matters“ die Entscheidung vorstellen und die Feststellungen und Rechtsposition des Bundeskartellamtes erläutern. Moderiert wird die Veranstaltung durch Peter Stauber, Associated Partner, Noerr Berlin.

Datum: 11.04.2019

Uhrzeit: 19:00-20:30 Uhr

Ort: Noerr LLP, Speditionsstraße 1, 40221 Düsseldorf

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist zudem per Telefon bzw. Webinar möglich. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Anmeldung über http://www.brusselsmatters.eu

Weiterführende Materialien: