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EU Kommission eröffnet Konsul­tation zur Richt­linie über audio­visuelle Medien­dienste

17.07.2015

Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) durch, die 2016 vollständig überarbeitet werden soll. Die Anpassung der Richtlinie ist Teil der Strategie für einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt.

Die Konsultation richtet sich an nationale Regulierungsbehörden, Fernsehveranstalter, Produzenten, Inhalteanbieter, Telekommunikationsanbieter, aber auch an Verbraucher. Teilnehmer können entweder einen von der Kommission erstellten Fragebogen ausfüllen oder eigene Vorschläge für die Neuregelung einreichen. Sie sollen dabei die geltende Richtlinie bewerten und eventuell Verbesserungsvorschläge machen. Die Befragung betrifft vor allem den Anwendungsbereich der geplanten Neuregelung und soll der Kommission dabei helfen, mögliche Optionen für die Weiterentwicklung der Richtlinie zu bewerten.

Die aktuelle AVMD-RL ist nur auf in der EU niedergelassene Anbieter anwendbar. Die Kommission möchte das nun möglicherweise ändern und zieht es in Erwägung auch Anbieter in den geographischen Anwendungsbereich einzubeziehen, die zwar nicht in der EU niedergelassen sind, aber ihr Angebot audiovisueller Mediendienste (z.B. über den terrestrischen Rundfunk, Satellitenrundfunk, das Internet) an Zuschauer bzw. Zuhörer innerhalb der EU richten. Auch der materielle Anwendungsbereich der Richtlinie soll möglicherweise erweitert werden. Bisher ist die AVMD-RL nur auf Fernsehen und sogenannte Abrufdienste (On-demand-Dienste) anwendbar. Nur fernsehähnliche Sendungen und Sendungen, für die die Anbieter die redaktionelle Verantwortung haben, fallen in den Anwendungsbereich. Für anderer Inhalte, die z.B. auf Internet-Videoplattformen bereitgestellt werden, gilt die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie). Die AVMD-RL basiert außerdem auf einem sogenannten „abgestuften Regelungsansatz“, der lineares Fernsehen einer strengeren Regulierung unterwirft als Abrufdienste. Davon ausgenommen ist nur eine Reihe grundsätzlicher Regelungen, die für alle Dienste gelten.

Die Kommission möchte nun bewerten, ob diese Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Medienkonvergenz, nach wie vor relevant, wirksam und fair sind und, ob sie einen ausreichenden Verbraucherschutz gewährleisten. Das Konsultationsverfahren endet am 30. September 2015.

Weitere Infos zur Konsultation finden Sie hier.

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