Evaluierung der Vertikal-GVO und der Horizontalleitlinien (Meilensteine in 2020)
Im Rahmen des Evaluierungsprozesses der Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 330/2010 („Vertikal-GVO“) und der entsprechenden Leitlinien für vertikale Beschränkungen („Vertikalleitlinien“) führte die Europäische Kommission („Kommission“) zwischen Februar und Mai 2019 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Vertikal-GVO durch. Da die Vertikal-GVO Ende Mai 2022 auslaufen wird, soll die Kommission im Rahmen des Evaluierungsprozesses feststellen, ob sie die Vertikal-GVO auslaufen lässt, ihre Laufzeit verlängern oder sie überarbeiten soll. Der gesamte Evaluierungsprozess wird voraussichtlich im zweiten Quartal von 2020 beendet sein.
Ziel der Vertikal-GVO ist es, Unternehmen bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von vertikalen Vereinbarungen nach Artikel 101 AEUV zu unterstützen und einen „sicheren Hafen“ für bestimmte vertikale Vereinbarungen zu schaffen. Als die Vertikal-GVO in Kraft trat, hatte die Kommission klassische Vertriebssysteme vor Augen, bestehend aus Herstellern und Händlern. Die ständig wachsende Bedeutung des Online-Handels hat jedoch zum Entstehen neuer Akteure mit beträchtlicher Marktmacht geführt, wie z.B. digitaler Plattformen, die als Vermittler fungieren. Diese werden von der Vertikal-GVO nicht explizit erfasst. Spezifische Wettbewerbsbeschränkungen im Online-Vertrieb waren unlängst Gegenstand von Entscheidungen der europäischen Gerichte. Es besteht daher ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen, dem mit der aktuellen Evaluierung Rechnung getragen werden soll.
Die Notwendigkeit der Anpassung des Wettbewerbsrechts an die sich ändernden Marktverhältnisse und die neue Rechtsprechung wurde von den 164 Teilnehmern, die sich in den Evaluierungsprozess eingebracht haben, weitgehend bestätigt. Die meisten Teilnehmer sprachen sich für die Beibehaltung der Vertikal-GVO aus. Aus den eingereichten Stellungnahmen geht auch hervor, dass sich die Kommission bei der Überarbeitung der Vertikal-GVO mit der Einstufung von Online-Plattformen, dem Umfang der Rückausnahme des Dualvertriebs, den Marktanteilsschwellen und einer Anpassung der derzeitigen Kernbeschränkungen befassen muss.
Neben der Vertikal-GVO evaluiert die Kommission derzeit auch zwei Gruppenfreistellungsverordnungen über horizontale Vereinbarungen, nämlich zu Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung sowie zu Spezialisierungsvereinbarungen. Darüber hinaus werden auch die entsprechenden Horizontalleitlinien überprüft. Beide Verordnungen werden am 31. Dezember 2022 auslaufen. Die Kommission führt daher auch hierzu einen Evaluierungsprozess durch, dessen Ziele mit denen der Evaluierung der Vertikal-GVO vergleichbar sind. Die Kommission hat bereits eine erste Konsultation durchgeführt, die im Oktober 2019 endete. Die gesamte Evaluierungsphase soll im ersten Quartal 2021 abgeschlossen werden. Interessenvertreter hatten bis zum 12. Februar 2020 Zeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Konsultation an diesem Prozess zu beteiligen.