EU-Beihilfe­recht und Foreign Subsidies

Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie gerne umfassend bei allen Fragen des EU-Beihilferechts und der EU Foreign Subsidies Regulation (FSR).

EU Flag with Pulse
Beratung zu zentralen wirtschafts­politischen Themen unserer Zeit, wie der Energie­wende und der Dekarboni­sierung der Industrie im Kontext des EU Green Deals
Vertretung von Mandantinnen und Mandanten in Verfahren bei der Europäischen Kommission und vor EU-Gerichten sowie nationalen Behörden und Gerichten, auch zur Klärung grund­legender oder neuer Fragen
Integrierte Beratung – Wir beraten nationale und internationale Mandantinnen und Mandanten, gemeinsam mit 500+ Beraterinnen und Beratern aus allen Rechtsgebieten und bieten ihnen dabei stets High-End Full Service

Wir beraten sowohl private und öffentliche Unternehmen unterschiedlichster Branchen als auch die öffentliche Hand bei der beihilferechtskonformen Entwicklung und Durchführung von Fördermaßnahmen (z. B. zu Privatisierung, Rekommunalisierung, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, Energieversorgung, EU Green Deal und Dekarbonisierung), bei der Notifizierung von Beihilfen, bei beihilferechtlichen Beschwerden und auch in gerichtlichen Verfahren. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten damit umfassend bei der idealen Gestaltung ihres Business der Zukunft über die gesamte Transformationskette hinweg.

Auch bei Fragen rund um die EU Foreign Subsidies Regulation (FSR), vor allem im Rahmen von Transaktionen, begleiten wir Unternehmen. Unsere Beraterinnen und Berater haben sich bereits während des Gesetzgebungsvorhabens intensiv mit der FSR auseinandergesetzt. Wir können dabei auf unsere breite und langjährige Erfahrung im EU-Beihilferecht und der EU‑Fusionskontrolle zurückgreifen, die für eine Beratung zu den komplexesten FSR‑Fragestellungen erforderlich ist. Wir gehören damit zu den Vorreitern am Markt.

Unsere Beraterinnen und Berater im Bereich des EU-Beihilferechts arbeiten bei Bedarf eingespielt und eng abgestimmt mit anderen Praxisgruppen und Fachbereichen bei Noerr zusammen; insbesondere zu gesellschaftsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen, energierechtlichen, insolvenzrechtlichen und zuwendungsrechtlichen Fragestellungen. Auch bei hochkomplexen und interdisziplinär anspruchsvollen Projekten sind wir damit als Team ideal in der erforderlichen Breite und Tiefe aufgestellt.

Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren von unserer langjährigen und umfassenden Erfahrung in der Beantwortung komplexer beihilferechtlicher und subventionsrechtlicher Fragen und der Vertretung in Verfahren bei der Europäischen Kommission und vor den Europäischen Gerichten sowie nationalen Behörden und Gerichten. Wir kennen die relevanten Akteure und Institutionen und beraten umfassend bei beihilferechtlichen und subventionsrechtlichen Fragestellungen auch im Kontext von Gesetzesvorhaben. Damit sind wir bereits zu Beginn neuer Entwicklungen involviert und immer nah am Puls der Zukunft.

Schwerpunkte

  • Notifizierung und Verhandlung von Beihilferegelungen oder Einzelbeihilfen
  • Änderung bestehender Beihilfen
  • Verteidigung gegen Beschwerden von Wettbewerbern
  • Beschwerden gegen rechtswidrige Beihilfen
  • Rechtsschutz gegen (Negativ-)Entscheidungen der Europäischen Kommission
  • Klageerhebung vor EU-Gerichten sowie Verteidigung gegen Wettbewerberklagen
  • Klagen vor nationalen Gerichten für Wettbewerber
  • Beratung und Verteidigung im Hinblick auf Rückforderungen von Beihilfen

Beihilferechtskonforme Ausgestaltung von Maßnahmen durch:

  • Risikoanalyse: Prüfung von Beihilfetatbestand und Genehmigungsfähigkeit
  • Beihilfestrategie: Konzeptionierung einer maßgeschneiderten und vorausschauenden Lösung
  • Durchführung: Begleitung der beihilferechtskonformen Implementierung
  • Ausschreibungs- und Bieterverfahren
  • Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen, staatliche Bürgschaften
  • Risikomanagement im Rahmen von Due Diligence und Vertragsgestaltung
  • Prüfung der Anmeldepflicht bei Transaktionen und Ausschreibungen
  • Umfassende Beratung bei der vertraglichen Ausgestaltung von Transaktionen
  • Entwicklung einer vorausschauenden Strategie, aufbauend auf unserer langjährigen Erfahrung im EU-Beihilferecht und der EU-Fusionskontrolle und Vernetzung bei der Europäischen Kommission
  • Notifizierungs- und Beschwerdeverfahren bei der Europäischen Kommission
  • Beratung und Begleitung bei Verfahren der Europäischen Kommission von Amts wegen

Referenzen

  • Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH
    Beratung bei einem Stabilisierungspaket für die TUI AG
  • Condor
    Beihilferechtliche Begleitung bei der erfolgreichen Sanierung, einschließlich mehrerer beihilferechtlicher Genehmigungsverfahren (2019 bis 2021) bei der Europäischen Kommission sowie mehrerer Verfahren vor dem Gericht der EU
  • J.C. Flowers & Co.
    Umfassende beihilferechtliche Beratung bei der Strukturierung und Durchführung des Erwerbs von Anteilen an der HSH Nordbank AG
  • Hamburgische Investitions- und Förderbank
    Beihilferechtliche Begleitung im Zusammenhang mit der Errichtung des „Hamburger-Stabilisierungs-Fonds“
  • Großer nicht-europäischer Fonds
    Beratung im Zusammenhang mit der möglichen Behandlung von steuerlichen Erleichterungen nach der EU Foreign Subsidies Regulation (FSR)
  • WDR
    Beratung in Bezug auf die beihilferechtskonforme Ausgestaltung von Grundstücks- und Immobilientransaktionen, insbesondere zur Strukturierung von entsprechenden Ausschreibungsverfahren
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    Beratung zur Erweiterung der Neuordnung der Finanzierung kerntechnischer Entsorgung auf Verursacher schwach- und mittelradioaktiver Abfälle
  • Steag-Finanzierer
    Beratung zu beihilferechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ausgliederung und dem geplanten Verkauf des Unternehmens
  • Daimler
    Beratung zur Anmeldung von Regionalbeihilfen bei der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Produktionsstätten und Standorterweiterungen in Ungarn, Polen und Rumänien
  • H2 Mobility
    Beratung im Beihilfe-, Fusionskontroll-, Kartell- und Energierecht beim Aufbau der Betankungsinfrastruktur für Brennstoffzellenfahrzeuge in Deutschland als gemeinsamer Berater eines Konsortiums (Air Liquide, Daimler, Linde, OMV, Shell, Total)
  • Northvolt
    Beihilferechtliche Beratung zur staatlichen Finanzierung des Baus einer Batteriezellenfabrik für Elektroautos mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4,5 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    Beratung bei der Einführung der von der Bundesregierung geplanten Strompreisbremse sowie zur Gaspreisbremse. Die Beratung schloss die Unterstützung des Ministeriums bei den Vertragsverhandlungen mit den Übertragungsnetzbetreibern zur Umsetzung des StromPBG mit einem Wert i. H. v. mehreren Mrd. EUR ein.

Das Noerr-Team Beihilferecht ist fachlich sehr gut aufgestellt und kümmert sich um nahezu all unsere beihilferechtlichen Belange. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben. Die Teammitglieder sind jederzeit ansprechbar.

Mandantin, Legal 500, 2022/2023

FSR-Checker

Ist für Ihre M&A-Transaktion eine Anmeldung nach der EU Foreign Subsidies Regulation („FSR“) erforderlich?

Die FSR, welche am 12. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ermöglicht der EU-Kommission die Untersuchung drittstaatlicher Subventionen mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt, unter anderem im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen. Unternehmen sind danach verpflichtet, M&A-Transaktionen bei der EU-Kommission anzumelden, soweit bestimmte Schwellenwerte überschritten sind.

Ob eine FSR-Anmeldung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, was oftmals für Unsicherheit bei Unternehmen sorgt. Häufig lässt sich eine FSR-Anmeldepflicht jedoch bereits durch die Beantwortung weniger Fragen klären. Prüfen Sie kostenfrei und unkompliziert mit dem FSR-Checker, ob für Ihre M&A-Transaktion eine Anmeldung nach der FSR erforderlich ist.

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass der FSR-Checker aufgrund der komplexen Rechtslage in gewisser Weise vereinfacht werden musste, damit er handhabbar bleibt. Die in unserem FSR-Checker abgebildeten rechtlichen Erwägungen dienen daher lediglich als erste abstrakte und unverbindliche Einschätzung und ersetzen keine konkrete Prüfung im Einzelfall. Sie beziehen sich auf den Inhalt der EU Foreign Subsidies Regulation (EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen) und berücksichtigen keine sonstigen, etwaig einschlägigen Normen.

Wir entwickeln den FSR-Checker kontinuierlich weiter, um seine Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Bei dieser Webanwendung handelt es sich ausschließlich um ein kostenloses und unverbindliches Angebot zu Informationszwecken auf abstrakter Basis. Es stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch entsteht ein Mandatsverhältnis im Zusammenhang mit der Nutzung der Webanwendung.

Eine verbindliche Aussage über die Anwendbarkeit der EU Foreign Subsidies Regulation setzt den Abschluss einer Mandatsvereinbarung mit uns und eine Einzelfallprüfung durch uns voraus.

Welche personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem FSR-Checker verarbeitet werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzinformationen.

 

Das Team ist fachlich exzellent, reagiert sehr schnell auf Anfragen und ist immer gut über den Verfahrensstand und die nächsten Schritte informiert. Neue Informationen werden sofort, klar und präzise zusammengefasst und übermittelt. Die Anwälte sind jederzeit erreichbar, ich fühle mich als Mandant erster Klasse.

Mandant, Legal 500, 2024

Bestens
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