Tobias Voßberg

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Senior Associate


Tobias Voßberg

Tobias Voßberg ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und überwiegend im Marken-, Design-, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Sein Hauptaugenmerk liegt in der strategischen Beratung und Prozessführung. Zudem besitzt er eine besondere Expertise im Lebensmittelrecht, vor allem wenn es um die rechtssichere Kennzeichnung von Produkten geht. Ein weiterer zentraler Punkt seiner Arbeit ist das Werberecht, speziell mit Blick auf Green Claims. Tobias Voßberg publiziert regelmäßig zu Themen des gewerblichen Rechtsschutzes. Er ist Mitglied im Herausgeberbeirat der GRUR-PRAX und verfolgt mit besonderer Leidenschaft Fragen rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen.

Pressestimmen

  • Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers
    Deutschlands beste Anwälte 2024: Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz"

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
Rechtsanwalt in einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei
Bei Noerr seit 2021
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Mitgliedschaften

  • Marques
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)

Publikationen

  • Alles in Butter? – Zur Herkunftstäuschung bei Produkten des täglichen Bedarfs, in: GRUR-Prax 2023, 384
  • Aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen im Lebensmittelkennzeichnungsrecht 2022, in: GRUR-Prax 2023, 87
  • Reichweite des Werbeverbots für ärztliche Fernbehandlungen, in GRUR-Prax 2022, 61
  • Aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen im Lebensmittelkennzeichnungsrecht (Teil II) GRUR-Prax 2022, 137
  • Grenzen der Markenbenutzung durch ehemalige Vertragshändler, in: GRUR-Prax 2021, 649
  • Aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen im Lebensmittelkennzeichnungsrecht (Teil I) GRUR-Prax 2022, 103
  • Anm. zu BGH: Schutzgegenstand eines Designs kann aus Schnittmenge mehrerer Darstellungen bestehen, in: GRUR-Prax 2022, 317
  • Kein Wettbewerbsverstoß bei Meldung fehlerhafter Online-Angebote (mit J. Loew), in: GRUR-Prax 2021, 612
  • Hör mal, wer da zischt und prickelt – zur fehlenden Unterscheidungskraft einer Geräuschmarke für Getränke, in: GRUR-Prax 2021, 438
  • #KeinMittelmaßimBett – Zur vergleichenden Werbung mit Testergebnissen (mit J. Wortmann), in: GRUR-Prax 2021, 456
  • Kann ein Klapprad ein „Werk“ sein? Beschreibung der Veröffentlichung, in: GRUR-Prax 2020, 312 
  • Radtour durch Luxemburg: Anmerkung zu den Schlussanträgen v. GA Campos Sánchez-Bordona i.S. Brompton Bicycle/Chedech/Get2Get – C-833/18, in: GRUR-Prax 2020, 154 
  • Wo klagen Wickie und die starken Männer? in: GRUR-Prax 2020, 49