Nicole Krupp

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Counsel

Kollektiver Rechtsschutz & Massenverfahren

Nicole Krupp

Frau Nicole Krupp ist spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Neben der außergerichtlichen Beratung von Kreditinstituten umfasst ihr Tätigkeitsgebiet insbesondere deren Prozessvertretung. Frau Krupp verfügt bei der Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche über umfangreiche Erfahrung als Prozessanwältin vor staatlichen Gerichten. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen bei der Abwehr von Anlegerklagen (Anlageberatung- und Vermittlung, Vermögensverwaltung) sowie Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft und der Insolvenzanfechtung. Außerdem unterstützt Frau Krupp Kreditinstitute bei der Durchsetzung von Kredit- und Bürgschaftsforderungen. Frau Krupp ist Referentin bei der DeutscheAnwaltAkademie und referiert dort regelmäßig zu bankrechtlichen Themen.

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Gießen und Trier
  • Auslandserfahrung: Wahlstation bei der Auslandshandelskammer in Buenos Aires 
  • Rechtsanwältin bei einer mittelständischen Kanzlei 
  • Seit 2007 bei Noerr
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Bankrechtliche Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. 

Vorträge

  • Frau Krupp ist Dozentin der Deutschen Anwaltakademie und referiert dort regelmäßig zu bankrechtlichen Themen.

Publikationen

  • Urteilsanmerkung zu BGH, Urteil vom 09.12.7.2021 – IX ZR 201/20 in der NZG 2022, S. 463 – Gläubigerbenachteiligung bei Bestellung einer Gesellschaftersicherheit
  • Urteilsanmerkung zu OLG Koblenz, Urteil vom 01.07.2022 – 8 U 841/21 in der EWiR 2023, S. 2 – Versagung der vorteilhaften Rechtsfolgen eines wirksam ausgeübten Widerrufs bei Annahme von Rechtsmissbrauch
  • Urteilsanmerkung zu BGH, Beschluss vom 15.03.2022 – VIII ZB 43/21 in der EWiR 2022, 543 – Rechtsbeschwerde bei (vermeintlich) unzureichender Darlegung der Berufungsgründe
  • Urteilsanmerkung zu BGH, Beschluss vom 08.06.2021 – d XI ZB 22/19 in der EWiR 2022, 79 – Zur Renditeprognose eines so genannten Blind-Pools und zur Angabe von Interessenkonflikten des Treuhänders in einem Verkaufsprospekt
  • Urteilsanmerkung zu LG Düsseldorf vom 24.06.2020 – 2 BO 254/18 in der EWiR 2021, 21 – Kein Anspruch auf „negative Zinsen“ aus Schuldscheindarlehen gegen institutionellen Darlehensgeber bei Absinken des Referenzzinssatzes
  • Urteilsanmerkung zu OLG Frankfurt/M. v. 09.05.2019 - 6 U 170/18 in der EWiR 2019, 579, Verjährungshemmung für Anspruch auf Rückzahlung des Restdarlehens nach Kündigung des Darlehensvertrags
  • Urteilsanmerkung zu BGH v. 04.10.2018 - III ZR 213/17 in der EWiR 2019, 109 – Zur Darlegungs- und Beweislast für die nicht rechtzeitige Prospektüberagbe
  • Urteilsanmerkung zu BGH v. 12.10.2017 - III ZR 254/15 in der EWiR 2018, 145 – Zur Berchnung der 15 % - Grenze bei Innenprovisionen
  • Urteilsanmerkung zu OLG Celle v. 26.01.2017, 11 U 96/16 in der EWiR 2017, 431- Zum Bestreiten der fehlerhaften Risikoaufklärung und der verspäteten Übergabe eines Verkaufsprospekts mit Nichtwissen durch einen Anlageberater
  • Urteilsanmerkung zu OLG Celle v. 23.06.2016, 11 U 9/16 in der EWiR 2016, 749 - Zur grobfahrlässigen Unkenntnis des Anlegers wegen Nichtlesens des Beratungsprotokolls
  • Urteilsanmerkung zu OLG Düsseldorf v. 26.10.2015 – I-9 U 175/15 in der EWiR 2016, S. 455 – Zur anlegergerechten Beratung bei Empfehlung einer Kapitalanlage mit Verlustrisiken als ergänzende Altersvorsorge