Private Enforcement im Datenschutz
Mit dem Urteil in Sachen "Lindenapotheke" (C-21/23) bestätigte der EuGH, dass die Durchsetzung des Datenschutzrechts nicht nur den nationalen Aufsichtsbehörden und Verbraucherverbänden obliegt, sondern nunmehr auch Mitbewerber berechtigt sind, wegen Datenschutzverletzungen der Konkurrenz aus dem Lauterkeitsrecht vor den Zivilgerichten zu klagen. Dies lässt erwarten, dass die zivilrechtlichen Streitigkeiten um Verstöße gegen den Datenschutz an Bedeutung gewinnen.
Gerne möchten wir mit Ihnen die verschiedenen Facetten der zivilrechtlichen Durchsetzung von Datenschutzverletzungen, deren zivilrechtlichen Rechtsfolgen sowie prozessuale Verteidigungsmöglichkeiten erörtern.
Wir laden Sie daher herzlich ein, diesen spannenden Themenkomplex gemeinsam mit unseren Experten aus den Bereichen Datenschutz, Lauterkeitsrecht und Massen- sowie Sammelklagen in unserem Webinar am 18. November zu diskutieren.
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